Niedersächsischer Landesrechnungshof
Niedersächsischer Landesrechnungshof Niedersächsischer Landesrechnungshof Niedersächsischer Landesrechnungshof

Prüferinnen oder Prüfer (m/w/d) im Bereich Hochbau und Betriebstechnik (Technische Gebäudeausrüstung bzw. Elektrotechnik) Wertigkeit: A 12 / EG 12

Der Niedersächsische Landesrechnungshof ist die unabhängige Finanzkontrolle im Land. Wir beraten und prüfen Ministerien und Behörden in ganz Niedersachsen, damit die Mittel des Landes wirtschaftlich eingesetzt werden. Wir suchen je

eine Prüferin oder einen Prüfer (m/w/d) für die Bereiche Hochbau und Betriebstechnik

Die ausgeschriebenen Dienstposten/Arbeitsplätze im Referat 5.1 (Hochbau, Liegenschaften, Verkehrsinfrastruktur, Städtebauförderung) sind nach BesGr. A 12 NBesG / EGr. 12 TV-L bewertet. Ihr Dienstort ist Hildesheim.

Diese Aufgaben warten auf Sie

Ihr Aufgabenbereich ist vielfältig, abwechslungsreich, zukunftsweisend und Sie können ihn aktiv mitgestalten. Er umfasst

  • die Prüfung von Bauprojekten und technischen Anlagen der öffentlichen Hand in den Bereichen Hochbau und Betriebstechnik,
  • Prüfung von Querschnittsthemen,
  • die Bewertung von Planungs-, Vergabe- und Abrechnungsprozessen,
  • die Mitwirkung an der Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit und
  • die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Fachleuten.

Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz stehen dabei im Mittelpunkt. Durch Ihre Arbeit erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die baulichen und betriebstechnischen Aktivitäten in allen Landesliegenschaften.

Sie agieren vorwiegend in fachübergreifenden Teams und stehen im fachlichen Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Die Einarbeitung in neue Themengebiete gestaltet Ihre Arbeit spannend. Sie dokumentieren Ihre Ergebnisse in Prüfungsberichten und in Beiträgen zum Jahresbericht. Bei wichtigen Themen wirken Sie an der Beratung der Ausschüsse des Landtages mit.

Mit Ihrer Arbeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für einen nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudebestand des Landes Niedersachsen.

Das bringen Sie mit

Bewerben Sie sich, wenn Sie über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur(in) (FH) / Bachelor of Engineering / Bachelor of Science der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Facilitymanagement, Wirtschaftsingenieurwesen oder einen vergleichbaren Studienabschluss verfügen.

Erforderlich ist darüber hinaus, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).

Vorteilhaft sind

  • durch Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse in den o. g. Aufgabenbereichen, idealerweise in der öffentlichen Verwaltung,
  • durch praktische Anwendung gestützte Kenntnisse landesspezifischer Vorschriften (Haushaltsrecht, Klimarecht, RLBau) sowie
  • Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge.

Auch wenn Sie sich nicht in allen genannten Bereichen auskennen, freuen wir uns dennoch über Ihre Bewerbung! Sie können Ihr Wissen aktiv am Arbeitsplatz erweitern und wir unterstützen Sie dabei.

Wir suchen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die eigenverantwortlich und selbständig, präzise und gewissenhaft sind, überzeugend und sachlich argumentieren, vortragen und schriftlich dokumentieren können und die Bereitschaft mitbringen, sich exzellentes Fachwissen anzueignen.

Das bieten wir Ihnen

Wir bieten Ihnen einen vielseitigen Arbeitsplatz, auf dem Ihre Fachkenntnisse und Prüfungsideen gefragt sind. Während Ihrer Einarbeitung unterstützen wir Sie unter anderem durch ein fachliches Coaching und stellen Ihnen eine Mentorin oder einen Mentor zur Seite. Zusätzlich erhalten Sie umfangreiche Fortbildungen.

Darüber hinaus erwarten Sie:

  • die Beschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn die Voraussetzungen für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis nicht oder noch nicht vorliegen
  • zeitnah die Beförderung in ein Amt der BesGr. A 12
  • die Möglichkeit, sich als Expertin oder Experte zu positionieren
  • gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege
  • Teilzeitarbeit, mobiles Arbeiten (bis zu drei Tage in der Woche), flexible Arbeitszeiten