Was machen Innenarchiteken/innen?

Innenarchitekten/innen vereinen Elemente aus Kunst, Design, Werk­stoff­technik und Architektur, um Räume und Raumkonzepte zu planen und zu gestalten. Sie berück­sich­tigen dabei Faktoren wie die vorgegebene Gebäude­struktur, die Raumzuordnung, Beleuchtung, Propor­tionen, Materialien und Farben, haus­technische Anlagen sowie angren­zende Außen­flächen. Zudem sind sie an der Aus­schrei­bung und Vergabe der Bauleistungen beteiligt sowie an der Bau­leitung und der Dokumentation von Mängeln.

 

Innenarchitekten/innen kreieren nicht nur Raum­konzepte, sondern entwerfen auch Möbel, Leuchten, Bau- und Innen­aus­stattungs­elemente und sind im Industriedesign, Messebau, für Aus­stellungen oder als Ein­rich­tungs­berater/innen tätig. Sie erstellen Pläne, welche als Vorlage bei den Bau­auf­sichts­behörden und als Arbeits­grund­lage für die Hand­werker/innen und Baufirmen dienen. Sie über­nehmen auch die Vergabe der Bauleistungen, überwachen deren Ausführung, veranlassen die Bau­abnahme und prüfen Rechnungen. Ferner dokumen­tieren sie das Ergebnis und über­wachen die Gewähr­leistung. Personen mit einer speziellen Qualifikation im Bereich des Gebäude­energie­gesetzes sind außer­dem dazu in der Lage, Energieausweise auszustellen.

 

Innenarchitekten/innen verbringen meistens viel Zeit am Computer, um die Zeichnungen anzu­fertigen. Diese werden dann entweder per Drucker oder Plotter auf Papier ausge­druckt. Für Archi­tektur­büros, die überregional oder gar inter­national arbeiten, sind sie auch unterwegs und können somit längere Zeit von zu Hause weg sein. Auch halten sie sich auf Baustellen auf, um die Aus­füh­rungs­arbeiten zu überwachen. Hier können sie unter Umständen Lärm und Staub ausgesetzt sein.


Um Innenarchitekt/in zu werden, ist in der Regel ein Fach­hoch­schul­studium notwendig. An Uni­versi­täten ist die Innen­architektur nicht als eigen­ständiges Hauptfach, aber manchmal als Teilaspekt eines Kunst- oder Architektur­studiums verfügbar. Nach dem Erlangen des Diplom­abschlusses ist es notwendig, ein bis drei Jahre Berufs­erfahrung nachzuweisen, bevor jemand den Titel Innen­architekt/in verwenden darf.

 

Innenarchitekten/innen können sowohl fest ange­stellt als auch freiberuflich tätig sein, zum Beispiel in Innen­architektur- und Ingenieur­büros oder in Ateliers für Möbeldesign. Sie können auch in Raum­aus­stattungs­betrieben, bei Möbelherstellern/innen oder Bauträgern/innen arbeiten. Außerdem erstellen sie in Denk­mal­schutz­behörden Nutzungskonzeptionen unter denk­mal­pflege­rischen Aspek­ten und führen Bestands­erfassungen durch.